BAFA - Förderung für Elektromobilität

Das Programm kurz und knapp

Wer für den privaten Gebrauch ein Elektrofahrzeug kaufen oder leasen möchte, kann online einen Antrag für die Förderung stellen. Der Zuschuss beträgt zwischen 1.500 und 4.500 Euro, falls das Fahrzeug alle Kriterien für die Förderung erfüllt.

Was gefördert wird

  • Ab 1. September 2023 ausschließlich Privatpersonen, die ihr Elektrofahrzeugs ausschließlich für private Zwecke nutzen
  • Plug-In-Hybride sind nicht förderfähig
  • Liste der förderbaren Modelle ist auf Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden

Die Förderung

Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss:

UMWELTBONUS NUR FÜR BATTERIEELEKTRO- ODER BRENNSTOFFZELLENFAHRZEUGE

 

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 40.000 Euro)

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis über 40.000 Euro)

Bundesanteil inkl. Innovations-prämie für junge Gebrauchtfahrzeuge

Mindest-haltedauer

Kauf

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

12 Monate

Leasinglauf-zeit 12-23 Monate

2.250 Euro

1.500 Euro

1.500 Euro

12 Monate

Leasinglauf-zeit über 23 Monate

4.500 Euro

3.000 Euro

3.000 Euro

24 Monate

Bei Beantragung ab dem 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 beträgt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss:

 

Bundesanteil nkl. Innovationsprämie für Neufahrzeuge (Nettolistenpreis unter 45.000 Euro)

Bundesanteil inkl. Innovationsprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge

Mindesthaltedauer

Kauf

3.000 Euro

2.400 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit 12-23 Monate

1.500 Euro

1.200 Euro

12 Monate

Leasinglaufzeit über 23 Monate

3.000 Euro

2.400 Euro

24 Monate

Es gibt eine Innovationsprämie, von der folgende Elektrofahrzeuge profitieren:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung bzw. Gebrauchtfahrzeugzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Die Antragsstellung

  • Muss durch Fahrzeughalterin als auch Käuferin/ Leasingteilnehmerin erfolgen
  • Erfolgt nach Kauf und Zulassung des Fahrzeugs/Abschluss Leasingvertrag – dann muss er innerhalb von 1 Jahr gestellt werden
  • Antragsstellung erfolgt online, nach positiver Prüfung des Antrags erhält man einen Zuwendungsbescheid und der Förderungsbetrag wird automatischen an das im Antragformular angegebene Konto überwiesen

Benötigte Unterrlagen:

- Formblatt zur Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben (Download auf Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

- Einreichung Formblatt entfällt bei digitaler Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund

- Bei Kauf die Rechnung, bei Leasing den Leasingvertrag

Zusätzlich für Gebrauchtwagen:

- Nachweis Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), eines Gutachtens der Noxa solutions GmbH & Co.KG und „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ durch einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Prüforganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Kraftfahrzeugbewertungen zu bestätigen. Das Nachweispaket ist nicht erforderlich, sofern ein DAT- Gutachten, ein Schwacke-Gutachten oder ein Gutachten der Noxa solutions GmbH & Co.KG vorgelegt wird.

Bedingungen

  • Ab 01. Januar 2024 sind nur Fahrzeuge mit Basislistenpreis von max. 45.000 Euro förderfähig
  • Mindesthaltedauer von 12 Monaten - bei Leasingverträgen mir 24 Monaten/mehr Laufzeit Mindesthaltedauer von 24 Monaten
  • Leasingverträge mit <12 Monate nicht förderfähig

Auswahlverfahren

Bei Erfüllung der Kriterien besteht ein Anspruch auf die Förderung.

Mögliche Kombinationen mit anderen Fördermitteln

Der BAFA-Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMWK
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) –Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen– Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein–Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) - Stadt Köln
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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