Das Deutschlandstipendium

Das Programm kurz und knapp

Staatliche Fördergelder von bis zu 300 Euro im Monat und die Möglichkeit, sich mit Unternehmen, Vereinen, privaten Förderern und anderen Stipendiaten zu vernetzen, bietet das Deutschlandstipendium. Bewerben kann sich jeder, der studiert oder ein Studium plant, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Wer ein Stipendium erhält und wer nicht, wird auf Grund von besonderen erbrachten Leistungen entschieden. Dabei spielen nicht nur die Noten eine Rolle.

Wer gefördert wird

Grundsätzlich kann jeder gefördert werden. Besonders guten Chancen auf ein Stipendium haben diejenigern, die:

  • sich gesellschaftlich oder politisch engagieren
  • besondere persönliche Leistungen erbracht haben - z.B. sportliche Erfolge
  • guten Noten haben
  • besonderen gesellschaftliche Herausforderungen überwunden haben - z.B. Menschen mit Migartionshintergrund
  • oder besondere persönliche Herausforderungen überwunden haben . z.B. chronische Krankheiten, die Erziehung eigener Kinder und die Pflege von Familienmitgliedern

Die Förderung

  • Beträgt 300 Euro pro Monat
  • besteht i.d.R. zwei Semster lang - danach ist einer Verlängerung durch erneute Antragsstellung möglich
  • es wird nur innerhalb der Regelstudienzeit gefördert

Die Antragsstellung

  • Bei der jeweiligen Uni/Hochschule
  • Benötigte Dokumente: Immatrikulationsnachweis, bisherige Studienleistungen/ Note der Hochschulzugangsberechtigung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Dokumente, die gesellschaftliches Engagement, Auszeichnungen, besondere Belastungen, Praktika, evtl. Berufsausbildung, besonderen schulischen Werdegang, Anstellungen belegen
  • Fristen variieren zwischen den Hochschulen/Unis und sind auf deren Websites einsehbar

Bedingungen

Von den Geförderten wird erwartet, dass sie:

  • der Auskunfts-, Nachweispflicht der Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen nachkommen
  • alle Änderungen der Verhältnisse, die für den Erhalt des Stipendiums relevant sind mitteilen– regelmäßiges Vorlegen der Studienfortschritte, sofortige Meldung von Hochschulen-/Studiengangwechsel, Abbruch des Studiums
  • an stipendienbezogenen Veranstaltungen teilnehmen
  • sich um die Kommunikation mit Förderern bemühen

Das Auswahlverfahren

  • Es besteht kein Anspruch auf ein Stipendium
  • Vergabe ist einkommensunabhängig
  • Jeweilige Hochschule entscheidet über die Vergabe der Stipendien an ihre eigenen Studenten
  • Durchschnittlich steht für 1,5% der Studierenden an jeder Hochschule ein Stipendium zur Verfügung

Mögliche Kombinationen mit anderen Fördermitteln

Kann mit anderen Förderprogrammen, auch BAföG kombiniert werden

Quelle: Bundesministerium für Forschung und Bildung

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Weiterführende Informationen zum
Deutschlandstipendium
erhalten Sie beim Bundesministerium für Forschung und Bildung
2023-06-20
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