Flächenheizung und Flächenkühlung

Die Fördermöglichkeiten sind so gut wie nie!

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Bildquelle: BVF

Die Flächenheizung ist immer die Basis eines Niedrigtemperatur-Heizsystems. Wärmepumpe und Brennwertkessel erreichen nur in Kombination mit der Flächenheizung die besten Wirkungsgrade und niedrigsten Betriebskosten. Darüber hinaus bietet dieseKombination auch die größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Inneneinrichtung und die beste thermische Behaglichkeit.Konsequenterweise werden daher Flächenheizungen und Flächenkühlungen im Rahmen der Förderprogramme starkberücksichtigt.

Sanierung und Modernisierung mit Flächenheizungen

Rund 2 Millionen Wohnungen sind allein in Nordrhein-Westfalensanierungsbedürftig. Angesichts steigender Energiepreise sollte sich der Sanierer für eine Flächenheizung, also Fußboden-, Wand oder Deckenheizung, entscheiden, denn die wärmetechnische Modernisierung beginnt idealerweise bei der Heizungsanlage. Lediglich 11 Prozent der Gesamtkosten fallen hier an, können aber über 40 Prozent Energieeinsparung bringen.

Nur die Flächenheizung setzt die Niedrigtemperaturheiztechnik optimal um. Eine niedrige Vorlauftemperatur von max. 35 ° reicht problemlos aus, um große Heizflächen zu versorgen.

Das Ministerium für Bauen und Wohnen empfiehlt die Flächenheizung auchaus diesem Grund. In Kombination mit den alternativen Energiequellen wie Umweltwärme aus Sonne, Luft oder Boden und die Brennwerttechnik lassen sich die Einspareffekte nochmals deutlich steigern.

Die Modernisierung einer Altbauwohnung ist die ideale Gelegenheit, durch eine Fußbodenheizung Wärmekomfort mit Werterhalt zu verbinden. Für die Althaussanierung sind spezielle Systeme für den nachträglichen Einbauentwickelt worden. Es kommen Rohrsysteme, Flächenheizelemente, Kapillarrohrsysteme und elektrische Heizleitungen bzw. Heizfolien zum Einsatz. Sie sind leichter, bedeuten also besonders für Holzbalkendeckenkeine übermäßige Belastung.

Zudem fällt das trocken Verlegesystem erheblich niedriger aus. Die Maximalhöhe des Fußbodenaufbaus beträgt lediglich ca. 50 mm. Dünnschichtige Verbundsysteme benötigen nur 20 mm Aufbauhöhe. Die Trockenestrichplatten sind schnell und sauber verlegt. Unmittelbar nach dem Einbau lässt sich der “Klimaboden” bereits begehen. Die vorgefertigten Elemente sind optimal für eine stilvolle Sanierung. Das Ambiente alter Bausubstanz wird nicht durch störende Heizelemente beeinträchtigt. Hohe Räume werden nicht überflüssig beheizt.

Überhaupt wirtschaftet die Fußbodenheizung sparsam. Mit ihren speziellen Systemen für Renovierung und Modernisierung bietet die Flächenheizung und Flächenkühlung modernste Technik, die den Charme alter Häuser erhält und betont. Zudem lässt sie sich ideal mitvielen Belägen kombinieren: Parkett und Laminat ebenso wie keramische Fliesen oder Teppichboden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) Einzelmaßnahme Bestand: BAFA-Zuschuss

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Zum 01.01.2021 ist das BAFA Investitionsprogramm im der Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgegangen und bietet im Paket mit einem Kesselaustausch eine Förderung von 20-45% der Investitionssumme an, in diesem Rahmen wird auch die Flächenheizung gefördert.

Im Programm Heizungsoptimierung bei Wohngebäudesanierung werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe gefördert, also

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Einbau von Flächenheizungen … und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro(Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000Euro pro Wohneinheit. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Bundesförderung für effizienteGebäude (BEG) Neubau: Heizen mit erneuerbaren Energien

Seit dem 01.07.2021 können die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundes-förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ für einen Neubaubeantragt werden. Die Förderung für Baubegleitung wird direktzusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt.

Wird ein neues Effizienzhaus gebaut oder gekauft, wird dieses wahl- weise mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direktausgezahlten Zuschuss gefördert. Grundsätzlich gilt: Erst nach Beantragung starten. Die Höhe der Förderung finden Sie hier.

Die sich aus den Förderrichtlinien ergebenden Fördersätze und Konditionen hat das Ökozentrum NRW anschaulich zusammengefasst.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Bestand: KfW Kredit oder Tilgungszuschuss

Seit dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden (ggf. mittelbar über die Hausbank). Die Förderung für Bau-begleitung kann direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschussbeantragt werden.

Wird ein Wohngebäude zum Effizienzhaus saniert oder ein frischsaniertes Effizienz-haus gekauft, besteht die Möglichkeit zu einer Förderung über einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direktausgezahlten Zuschuss. Eine Übersicht über die Förderhöhe finden Sie auf der Seite der KfW.

Wird ein Wohngebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmensaniert, fördert der KfW die Maßnahmen mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20% im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)”.

Seit dem 01.07.2021 fördert die KfW die Optimierung der Heizungsanlage durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss in Höhe von20%. Hier gilt:

  • 60.000 Euro als Kredit je Wohneinheit
  • Der Bau antrag oder die Bau anzeige für das Wohngebäude liegt zum Zeit-punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
  • Ist die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird? Dann steigt der Tilgungszuschuss für diese Maßnahme um 5 %.
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.
  • Grundsätzlich gilt: Erst nach Beantragung starten.

Steuerabzug bei energetischer Sanierung

Die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen bietet als “zweite Säule” der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung eine Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Mit ihr ist es möglich Aufwendungen energetischer Sanierungen ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10Jahren durch einen prozentualen Abzug von 20% bis maximal 40.000Euro pro Objekt von der Steuerschuld abzusetzen. Der Steuerabzug bei energetischer Sanierung, bspw. Optimierung bestehen der Heizungsanlagen gilt, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, unter anderem die Flächenheizung und -kühlung. Die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten befristet für die Zeit vom 1.Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029. Die geplante Laufzeit von 10Jahren schafft die Möglichkeit für die Branche der energetischen Gebäudesanierungen, sich auf die steigende Nachfrage nachenergetischen Sanierungen einzustellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen.


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2021-07-22

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