CO2-Abgabe nicht auf Wärmepumpenheizungen

Abgabe für Öl und Gas steigt bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne

„CO2-Abgabe macht Heizen teurer“ – so oder so ähnlich lesen sich aktuell viele Schlagzeilen. „Das stimmt so nicht“, sagt jedoch Henning Schulz, Sprecher des Heizungsunternehmens Stiebel Eltron. „Verbraucher, die auf eine Wärmepumpe als Heizung setzen, sind nicht von der Abgabe betroffen. Und das ist auch völlig richtig so, denn die Abgabe ist ja im Klimapaket der Bundesregierung festgeschrieben worden, um das Verbrennen von Öl und Gas teurer zu machen. Wärmepumpenheizungen hingegen machen kostenlose Umweltenergie als Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung nutzbar, fossile Brennstoffe werden dabei nicht benötigt.“

Um den Prozess in Gang zu bringen und zu halten, braucht die Wärmepumpe Strom als Antriebsenergie. Dabei werden aus einer Kilowattstunde Strom im Normalfall zwischen 3 und 5, teilweise sogar noch mehr Kilowattstunden Wärme. „Es muss also nur ein Bruchteil der Energiemenge eingekauft werden, die als Wärme tatsächlich benötigt wird“, erklärt Schulz. Dennoch muss der Strom natürlich bezogen werden, sofern er nicht von der eigenen PV-Anlage auf dem Dach erzeugt wird. „Beim Strompreis ist jedoch eine CO2-Abgabe für die Erzeugung über den europäischen Zertifikatehandel seit Jahrzehnten enthalten“, sagt der Experte. „Deswegen ist die jetzt gestartete CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe im Wärme- und Verkehrsbereich der richtige Weg, die Energiepreise endlich etwas fairer zu gestalten. Zumal die Einnahmen ja zur Entlastung der Verbraucher beim Strompreis eingesetzt werden.“

Illustration
Bildquelle: Stiebel Eltron

Sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen: Wärmepumpen, wie hier die außenaufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen WPL-A von Stiebel Eltron.

Im ersten Schritt wird die EEG-Umlage auf den Strom leicht abgesenkt. Neben den CO2-Einnahmen wird dafür auch ein Bundeszuschuss eingesetzt. Dazu Wirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mir geht es dabei nicht nur um kurzfristige Korrekturen. Vielmehr leiten wir einen Paradigmenwechsel ein. Denn zusätzlich zu den Mitteln aus dem Konjunkturpaket wird die EEG-Umlage in den kommenden Jahren durch Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung entlastet. Steigen diese Einnahmen, steigen auch die Entlastungen beim Strompreis. Das hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Im nächsten Schritt werden wir die Umlage 2022 auf 6 ct/kWh senken. Als Bundesminister für Wirtschaft und Energie ist es mein zentrales Anliegen, Klimaschutz und Wirtschaft miteinander zu versöhnen. Die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage ist ein wichtiger Teil dieses Ansatzes.“ Ähnlich äußert sich Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil - und geht sogar noch weiter: „Aus meiner Sicht sollte das nur ein Zwischenschritt sein. Mittelfristig sollte die EEG-Umlage vollständig abgeschafft werden.“ Der Einstieg in die Haushaltfinanzierung der EEG-Umlage ist damit gemacht. Mittelfristig bevorzugt das Bundeswirtschaftsministerium dessen Abschaffung bzw. eine komplette Finanzierung aus Steuermitteln.

Mit 25 Euro pro Tonne ist die CO2-Abgabe Anfang 2021 gestartet. Im Klimapaket der Bundesregierung ist festgeschrieben, dass die Abgabe bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne steigen wird. „Das wird natürlich längst nicht das Ende der Fahnenstange sein. Schließlich wollen wir bis 2050 klimaneutral sein, dafür muss der CO2-Ausstoß weiter drastisch sinken“, so Stiebel-Eltron-Fachmann Henning Schulz.


 
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