Mit Lüftungstechnik gegen Aerosole und Viren

Bis zu 55 Prozent Förderung für Lüftungsgeräte in Kommunen

In geschlossenen Räumen ist die Corona-Ansteckungsgefahr besonders hoch, denn der Anteil potenziell virushaltiger Aerosole nimmt zu – insbesondere Klassenzimmer sind betroffen. Um den notwendigen Luftwechsel sicherzustellen, empfiehlt die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt bei Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten auch während des Unterrichts zu lüften. Im Winter ist das kaum praktikabel. Häufig diskutierte Luftreiniger sind kein Ersatz für die Versorgung eines Klassenraums mit frischer Außenluft. Kommunen sollten stattdessen auf kontrollierte Lüftungsanlagen setzen. Diese sorgen nicht nur für einen regelmäßigen Luftaustausch, sie senken auch Heizkosten durch Wärmerückgewinnung und werden unter entsprechenden Voraussetzungen mit 55 Prozent der Investitionssumme gefördert.

„Eine Lüftungsanlage sorgt nicht nur für frische, virenfreie Luft im Raum. Sie senkt auch die CO2-Konzentration und den Feuchtegehalt und führt darüber hinaus andere Luftschadstoffe aus dem Raum ab. Das alles können mobile Geräte nicht“, so Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer STIEBEL ELTRON. „Zudem sind kontrollierte Lüftungsanlagen auch dann noch sinnvoll, wenn nach der Corona-Pandemie die Luftreiniger voraussichtlich verschrottet werden. Lüftungsanlagen verbessern dagegen weiterhin die Raumluftqualität und sparen mit Wärmerückgewinnung Heizkosten.“

Sanierung oder Neubau – Lüftungsgeräte lassen sich einfach einsetzen

Stiebel Eltron bietet mit dem VRL-C ein Lüftungsgerät, das diese Aufgaben mit Bravour meistert – und perfekt für die nachträgliche Ausstattung entsprechender Räume wie Schulklassen, Kindertagesstätten oder Arztpraxen geeignet ist. „Wir empfehlen für den Einsatz in Klassenräumen das Lüftungsgerät VRL-C, da sich so ein bis zu vierfacher Luftwechsel pro Stunde im jeweiligen Raum realisieren lässt“, so Schiefelbein. „Die Konzentration an potenziell virushaltigen Aerosolen und damit das Ansteckungsrisiko wird mit diesen Lüftungssystemen deutlich verringert. Technisch ist es heute einfach möglich, größere Räume in Schulen, Kindergärten oder Geschäften nachträglich mit einer solchen Lüftungsanlage auszurüsten. Durch die integrierte Wärmerückgewinnung der Lüftungsgeräte ist keine Anpassung der Heizung der Räume erforderlich; die Räume werden wie gewohnt weiterhin warm.“

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Bildquelle: Stiebel Eltron

Beim Neubau oder der Sanierung rät das Umweltbundesamt zum Einbau von Lüftungsanlagen, um eine gute Raumluftqualität im Klassenzimmer zu erzielen.

Derartige Lüftungsgeräte arbeiten zum Beispiel in der Johann-Pachelbel-Schule in Nürnberg. Für die 110 Klassenräume hat man sich für die dezentrale Lösung entschieden, mit denen die raumweise Belüftung realisiert werden kann. Über die Vernetzung können auch alle 110 Geräte gleichzeitig für das Wochenende programmiert oder kollektiv in die Ferien geschickt werden.

Förderung: Kommunalrichtlinie „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“

Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie (KRL) am 01. August 2020 liegt die Förderquote für kontrollierte Lüftungsgeräte wie dem VRL-C inzwischen bei 55 Prozent. Dabei müssen Anträge zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden.

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Bildquelle: Stiebel Eltron

„Rechnet man die Kosten der Anwendung von Luftreinigern und zusätzlicher Fensterlüftung mit dem einhergehenden Heizwärmeverlust gegen die Investitionskosten einer kontrollierten Lüftungsanlage, amortisiert sich zweiteres sogar“, erklärt Schiefelbein.

Das Lüftungsgerät VRL-C von Stiebel Eltron gibt es in verschiedenen Größen und Ausstattungen. Mehr Infos erhalten Interessierte unter www.stiebel-eltron.de/schullueftung per Mail an schullueftung@stiebel-eltron.de oder unter der Telefonnummer 05531-702 95800.


 
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Dr.-Stiebel- Straße
37603 Holzminden

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